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Unterstützungserklärung Tempo 3020.12.2023

abgelehnt

Selbstständiger Antrag gemäß §46 Abs. 3 GemO 1990, LGBI.Nr. 91/1990

Antragsteller: Team Peterlechner in Person von

  • Andreas Peterlechner
  • Verena Steiner
  • Florian Leithner
  • Brigitte Dickenberger
  • Willi Strini
  • Daniel Bauchinger

Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2023


An den Herrn Bürgermeister Martin Zimmer


Der Gemeinderat möge sich durch den Beschluss beiliegender Unterstützungserklärung, bei der Bundesregierung und dem Nationalrat dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen in der StVO dahingehend angepasst werden, dass Städte und Gemeinden ohne Einschränkungen und Hindernisse Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort umsetzen können, wo sie es mit Hinblick auf die notwendige Verkehrssicherheit für sinnvoll erachten.
Diesen Antrag wurde von mehreren Hochburg-Acher Bürgerinnen und Bürgern per Unterschrift unterstützt.



Unterstützungserklärung:
,,Städte und Gemeinden für Tempo 30"
Die aktuelle Rechtslage behindert Städte und Gemeinden auf dem Weg zur notwendigen Verkehrswende. Es braucht einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es vereinfacht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und stadtplanerisch angemessene Höchstgeschwindigkeit überall dort umzusetzen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch auf Straßenzügen im Hauptverkehrsstraßennetz sowie auf Landesstraßen innerorts.
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Bürgermeisterlnnen oder Verkehrsrätlnnen der unterzeichnenden Städte und Gemeinden erklären daher:



1.        Wir bekennen uns zur Notwendigkeit einer grundlegenden Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität und Verkehrssicherheit in unseren Städten/Gemeinden zu erhöhen und einen Beitrag gegen die Klimakrise zu leisten.
2.        Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auf Haupt- und Nebenstraßen, insbesondere im Ortszentrum, in Wohngebieten sowie vor Schulen und Bildungseinrichtungen als wichtigen Bestandteil dieser notwendigen V erkehrswende.
3.        Wir fordern die Bundesregierung und den Nationalrat auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen in der StVO dahingehend anzupassen, dass Städte und Gemeinden ohne Einschränkungen und Hindernisse Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort umsetzen können, wo sie es mit Hinblick auf die notwendige Verkehrswende für sinnvoll erachten.

Der Antrag wurde abgelehnt.