Selbständiger Antrag gemäß §46 Abs. 3 GemO 1990, LGBI.Nr. 91/1990
An den Herrn Bürgermeister Martin Zimmer.
Gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990 verlangt das gefertigte Mitglied des Gemeinderats die
Aufnahme folgenden Gegenstands in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Gemeinderats
Gegenstand
Lt. Bundesvergabegesetz liegt die Grenze für die Freivergabe ohne Ausschreibung bei€
100.000, --
Bis zu diesem Betrag ist es möglich, Aufträge im zuständigen Gremium ohne ein zweites
Angebot zu vergeben.
Aus Gründen der Transparenz und der ordentlichen Preisfindung, beantragt das Team
Peterlechner -SPÖ und Unabhängige, ab einer geschätzten Auftragssumme von 0,05% der
operativen Gebarung, dem entsprechenden Gremium zumindest ein zweites Angebot
vorzulegen, damit der Bestbieter zum Zug kommt.
Bis zu dieser Summe kann der BGM alleine entscheiden. Sie lag für das Jahr 2022 bei
€4069,80.
Dem Antrag wurde stattgegeben.