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Energiemonitoring21.06.2022

abgelehnt

Selbstständiger Antrag gemäß §46 Abs. 3 GemO 1990, LGBI.Nr. 91/1990

Antragsteller: Team Peterlechner in Person von

  • Andreas Peterlechner
  • Verena Steiner
  • Florian Leithner
  • Brigitte Dickenberger
  • Willi Strini
  • Daniel Bauchinger

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zimmer,

gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990 verlangen wir die Aufnahme folgenden Gegenstands in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderats:

Gegenstand: Energieverbrauchsmonitoring

Neben der Umstellung auf Erneuerbare Energien sind Energieeffizienz und Energiesparen weitere wichtige Maßnahmen, um die Klimakatastrophe zu verhindern. Um Energie einsparen zu können oder effizientere Vorgehensweisen einschlagen zu können, braucht es zunächst einen Überblick über sämtliche gemeindeeigene Anlagen und die Kenntnis über deren Energieverbräuche.

Das Team Peterlechner stellt daher den Antrag, mit Beginn des zweiten Halbjahres 2022 ein Energieverbrauchsmonitoring aller Gemeindeanlagen (= Gebäude, Fahrzeuge und sämtliche weitere Anlagen, wie zB Straßenbeleuchtung, Kläranlage und Wasserversorgung) zu starten. Dazu sollen regelmäßig (= z.B. einmal im Monat) Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche aufgezeichnet/abgelesen werden und übersichtlich dargestellt/gesammelt werden. Stromverbräuche lassen sich ggf. vom Smartmeter ablesen.

Eine Vorlage zur Erfassung der Gebäude wird mitgeliefert. Diese muss adaptiert und um sämtliche, weitere Anlagen erweitert werden.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Der Gemeinderat beauftragt den Umweltausschusses mit einer Konzepterstellung, die zeitnah in einer der nächsten Sitzungen zum Beschluss vorgelegt werden soll.